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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen MI-Millennium International GmbH

A) Allgemeine Regelungen

I. Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MI-Millennium International GmbH gelten für alle vom Besteller beauftragten Lieferungen. Die Bedingungen gelten für alle Geschäftsabschlüsse im In-und Ausland.

2. Entgegenstehende abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, die MI-Millennium International GmbH hat diese ausdrücklich schriftlich anerkannt.

3. Der Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf Unternehmen im Sinne des § 14 BGB beschränkt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen, beruflichen, oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

II. Vertragsschluss

1. Die Angebote der MI-Millennium International GmbH sind freibleibend, insbesondere Preis-und Lieferzeit. Angebot und Angebotsbezeichnungen werden in der Regel kostenlos abgegeben. Auf Wunsch des Bestellers angefertigte, weitere zeichnerische und rechnerische Unterlagen werden dem Besteller in Rechnung gestellt, falls kein Lieferauftrag rechtswirksam zustande kommt.

2. Technische Daten: Leistungsangaben und generell alle in den Unterlagen aufgeführten Daten der Materialien, sind als Richtwerte entsprechend nicht als bindend anzusehen.

III. Vertragsgegenstand

Zum Lieferumfang gehörende – soweit individual vertraglich nichts anderes vereinbart – die im Liefervertrag angeführten Gegenstände und Leistungen.

IV. Ablieferzeit, höhere Gewalt

1. Eine vereinbarte Lieferzeit gilt nicht als Fixgeschäft. Die MI-Millennium International GmbH kommt erst mit der Lieferung in Verzug, wenn der Besteller der MI-Millennium International GmbH eine Nachfrist zur Lieferung von mindestens 10 Werktagen gesetzt hat. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch die MI-Millennium International GmbH, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Lizenzen usw. und ebenso nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung bzw. vollarbeitsfähigen Zahlungsdokumenten, sowie auch nicht vor technischer Klärung des genannten Lieferumfanges, soweit eine solche technische Klärung notwendig und erforderlich ist.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Liefergegenstände bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen haben, oder die Versandbereitschaft durch die MI-Millennium International GmbH mitgeteilt ist.

3. Kann der bereitgestellte Liefergegenstand aus Gründen, die die MI-Millennium International GmbH nicht zu vertreten hat, nicht an den Besteller geliefert werden, so gilt die Lieferung bei Meldung der Versandbereitschaft durch die MI-Millennium International GmbH als rechtswirksam ausgeführt. Die vereinbarten Zahlungen werden dann fällig gestellt; in einem solchen Fall gehen die Kosten der Einlagerung, Bewachung und Versicherung zu Lasten des Bestellers.

4. Kommt der Besteller mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug, oder erfüllt diese auch nach Fristsetzung von mindestens 10 Werktagen durch die MI-Millennium International GmbH nicht, ist diese berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, oder unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Vertrages über die produzierte Ware anders zu verfügen und dem Besteller später zu beliefern.

5. Verzögert sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt, also eines Umstandes, den die MI-Millennium International GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, etc., so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der höheren Gewalt. Ist ein Ende der höheren Gewalt nicht absehbar, steht der MI-Millennium International GmbH als auch dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu.

V. Gefahrübergang und Erfüllung

1. Der Zeitpunkt für Gefahrübergang und Erfüllung ist die Übergabe im Werk des Bestellers bzw. am Ablieferungsort, soweit dieser abweichend vom Werk des Bestellers ist. Erfolgt die Auslieferung durch Versendung, so ist die Aussonderung des Vertragsgegenstandes zur Versendung maßgebend und zwar auch dann, wenn sie liefer-und frachtfrei erfolgt, wenn Teillieferungen erfolgen, oder wenn die MI-Millennium International GmbH noch andere Leistungen übernommen hat.

2. Auf Wunsch des Bestellers, wird die Sendung auf dessen Kosten versichert.

3. Der Besteller kann die Übernahme nur dann verweigern, wenn die Gefahr wesentlich oder unbehebbare Mängel aufweist. Der Besteller hat die Prüffrist nach § 377 HGB zu beachten.

4. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig.

5. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die MI-Millennium International GmbH ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers die ihm notwendig erscheinenden Versicherungen auf dessen Kosten abzuschließen, wenn der Besteller dafür in Vorlage tritt.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der MI-Millennium International GmbH bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokurrent. Sofern sich der Besteller vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist – hat die MI-Millennium International GmbH das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem sie eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Sofern die MI-Millennium International GmbH die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies ein Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Besteller. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn die MI-Millennium International GmbH die Vorbehaltsware pfändet. Auch von der MI-Millennium International GmbH zurückgenommene Vorbehaltsware darf die MI-Millennium International GmbH verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Besteller der MI-Millennium International GmbH schuldet, nachdem die MI-Millennium International GmbH einen angemessen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.

2. Bei Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Besteller auf das Eigentum der MI-Millennium International GmbH hinweisen und muss diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit die MI-Millennium International GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte, die der MI-Millennium International GmbH in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Besteller.

3. Wenn der Besteller dies verlangt, ist die MI-Millennium International GmbH verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der gesicherte Wert, den Wert der offenen Forderungen der MI-Millennium International GmbH gegen den Besteller um mehr als 10 % übersteigt. Die MI-Millennium International GmbH darf dabei die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

VII. Zahlung

Die Zahlung der Ware hat sofort nach Lieferung und Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Die MI-Millennium International GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen bis zu 50 % der Auftragssumme vor Auslieferung nach Rechnungsstellung zu verlangen.

Bei laufenden Geschäftsbedingungen werden Zahlungen stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten und den aufgelaufenen Fälligkeitszinsen verwendet, es sei denn der Besteller hat eine ausdrückliche Tilgungsbestimmung getroffen. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

VIII. Gewährleistung

1. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und der MI-Millennium International GmbH vereinbarte Beschaffenheit hat oder es sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder für die Verwendung allgemein eignet, oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach den öffentlichen Äußerungen der MI-Millennium International GmbH erwarten konnte hat, so ist die MI-Millennium International GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die MI-Millennium International GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.

Kein Mangel stellen Mengenabweichungen von bis zu 5 % der vereinbarten Menge dar. Dies kann aufgrund von Meterware oder ähnlichem der Fall sein.

2. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Bestellers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung), oder Lieferung neuer Ware. Dabei muss der Besteller der MI-Millennium International GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Der Besteller ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Hatte die MI-Millennium International GmbH die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen, oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Der Besteller kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Im Übrigen bleibt das Recht des Bestellers, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Regelung unter IX. geltend zu machen.

IX. Haftung

1. Werden Teile des Leistungsgegenstandes durch Verschulden der MI-Millennium International GmbH beschädigt, so hat die MI-Millennium International GmbH diesen nach Wahl des Bestellers auf ihre Kosten zu reparieren oder neu zu liefern.

2. Für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, haftet die MI-Millennium International GmbH aus welchen Rechtsgründen auch immer nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe, oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, d) bei Mängeln, die sie arglistig verschwiegen, oder deren Abwesenheit sie garantiert hat, e) soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen-oder Sachschäden und privatgenutzten Gegenständen gehaftet wird.

3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die MI-Millennium International GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

X. Verjährung

Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche nach IX. 3. a) – e). Für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.

XI. anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen der MI-Millennium International GmbH und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und Ausschluss des internationalen Privatrechts.

2. Gerichtsstand ist der Sitz der MI-Millennium International GmbH zuständige Gericht. Die MI-Millennium International GmbH ist Hauptsitz des Bestellers um Klage zu erheben.

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